1 Urheberrecht und Nutzungsrechte
1.1 Die Texte und Konzepte von MÜLLERS BÜRO dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von MÜLLERS BÜRO weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig.
1.2 MÜLLERS BÜRO überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen MÜLLERS BÜRO und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
2 Vergütung
2.1 Die Anfertigung von Texten und Konzepten und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die MÜLLERS BÜRO für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für die Erstellung von Kostenvoranschlägen, soweit sie über einfache Angebote hinausgehen.
2.2 Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des aktuellen Stundensatzes und Preiskompasses von MÜLLERS BÜRO (hier anfordern, Betreff: »Preiskompass Werbung und andere Texte«), sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer (= Mehrwertsteuer) zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 1.2) abgegolten.
3 Fälligkeit der Vergütung
Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50% der Gesamtvergütung zu zahlen. MÜLLERS BÜRO ist berechtigt, bis zu 30% der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.
4 Eigentumsvorbehalt
4.1 An Entwürfen und Texten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
4.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
5 Belegmuster
Der Auftraggeber stellt MÜLLERS BÜRO von allen realisierten Arbeiten eine elektronische Kopie – vorzugsweise als PDF und/oder JPEG – zur Verfügung. Darüber hinaus überlässt der Auftraggeber MÜLLERS BÜRO von allen vervielfältigten Arbeiten unentgeltlich drei einwandfreie Belege. MÜLLERS BÜRO ist berechtigt, diese und Vervielfältigungen davon zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
6 Haftung
6.1 MÜLLERS BÜRO haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
6.2 MÜLLERS BÜRO verpflichtet sich, seine Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet MÜLLERS BÜRO für seine Erfüllungsgehilfen nur bei Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Erfüllungsgehilfen beruhen, oder bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.3 Sofern MÜLLERS BÜRO notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von MÜLLERS BÜRO. MÜLLERS BÜRO haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die MÜLLERS BÜRO auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
6.4 MÜLLERS BÜRO lässt vor der Veröffentlichung die Texte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Texte auf den Auftraggeber über.
6.5 MÜLLERS BÜRO übernimmt keine rechtliche Prüfung der Texte. MÜLLERS BÜRO haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeiten.
6.6 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei MÜLLERS BÜRO geltend zu machen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadenersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von MÜLLERS BÜRO oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadenersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von MÜLLERS BÜRO oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadenersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
7 Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
7.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach der Freigabe von Konzeption und Text Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. MÜLLERS BÜRO behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
7.2 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller MÜLLERS BÜRO übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber MÜLLERS BÜRO von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
8 Schlussbestimmungen
8.1 Erfüllungsort ist der Sitz von MÜLLERS BÜRO.
8.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
8.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.